2.5. Exkurs: Spaß mit Gerichtsvollzieherinnen


Manche von uns haben es sich zu einer Art Hobby gemacht, Gerichtsvollziehern auf der Nase herum zu tanzen. Wieso den Helferinnen von Staat und Kapital das Leben unnötig erleichtern?
Wie oben bereits geschrieben sind Gerichtsvollzieher die staatlichen Dienstleisterinnen der Gläubiger. Entsprechend ist auch meistens die Motivation dieser Menschen (Dienst nach Vorschrift und ja nicht zu viel tun). Natürlich können wir nicht ausschließen, dass es Gerichtsvollzieherinnen gibt, die eine unglaubliche Freude daran haben, finanzschwache Menschen nieder zu machen und denen Zeugs wegzunehmen, aber kennengelernt haben wir solche Gerichtsvollzieher noch nicht. Auch sind Gerichtsvollzieherinnen ziemliche Papiertiger. Deren Vorgehen ist also recht gut abschätzbar. Meist versuchen sie euch an eurer Meldeadresse anzutreffen. Wenn sie euch nicht antreffen, werfen sie euch einen Zettel ein. Auf dem Ersten steht oft drauf, dass ihr ihnen das Geld doch einfach überweisen sollt. Auf den Nächsten stehen dann auch irgendwelche Termine an denen ihr in deren Büro etc. vorbeikommen sollt oder sie bei euch vorbeikommen. Irgendwann steht dann unter Umständen auch drauf, dass ein Haftbefehl gegen euch erwirkt wurde. Sonst passiert da nicht viel.
Natürlich dürfen Gerichtsvollzieher auch ein bisschen mehr als bei euch klingeln und um Einlass betteln. Wenn ihr zum ersten Gerichtsvollzieherinnentermin nicht erscheint, kann euer Gläubiger beantragen einen Haftbefehl zu erlassen (§802 g ZPO). Hört sich gruselig an, ist aber nur ein Spielzeughaftbefehl. Der Haftbefehl bewirkt nicht, dass ihr bei jeder Personalienkontrolle gleich wegverhaftet werdet, wie bei einem offenen Haftbefehl. Diesen Haftbefehl kennt nur die für euch zuständige Gerichtsvollzieherin und er ist auch nur in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers gültig (§ 145 GVGA). Die Polizei weiß davon erstmal überhaupt nix. Die Gerichtsvollzieherin kann aber Polizei zur Amtshilfe hinzuziehen wenn sie mit Widerstand rechnet. Leider kann es rein rechtlich auch passieren, dass von Anfang an die Bullen mit dabei sind (Münchner Kommentar der ZPO § 758 Rn. 20 – 21). Theoretisch sind also die Handlungsmöglichkeiten von Gerichtsvollziehern sehr weitreichend. De facto haben wir es aber fast nie erlebt, dass eine Gerichtsvollzieherin zusammen mit der Polizei oder auch alleine Leute verhaften lässt. Ist nicht auszuschließen, aber nachdem wir teilweise über Jahre hinweg das Ich-bin-nicht-da-Spiel gespielt haben, wissen wir nicht wirklich, wodurch eins eine Durchführung des Haftbefehles noch provozieren könnte.
Einzige Erfahrung mit Anwendung des Haftbefehls: Eine Person wurde während einer Gerichtsverhandlung von Polizei und Gerichtsvollzieher verhaftet. Nachdem sie dann aber die Vermögensauskunft abgelegt hatte, durfte sie auch wieder gehen. Der Haftbefehl ist nämlich nur dazu da euch zur Abgabe der Vermögensauskunft zu zwingen, deswegen steht da auch oft „Erzwingungshaftbefehl“. Wenn ihr das gemacht habt war‘s das mit dem Haftbefehl (§ 802i ZPO). Die Maximaldauer der Erzwingungshaft beträgt 6 Monate und kann im Regelfall alle 2 Jahre angeordnet werden (§ 802j ZPO).
Die Gerichtsvollzieherin darf eure Wohnung durchsuchen (§ 758 ZPO) und da der § 789 ZPO ein Gummiparagraph ist, darf sie das auch gegen euren ausdrücklichen Willen und ohne richterliche Anordnung, ein Vollstreckbarer Titel reicht aus. Wenn ihr Widerstand leistet, ist sie befugt die Bullen zu rufen. Auch sind Gerichtsvollzieher Vollstreckungsbeamte im Sinne der §§ 113 und 114 StGB. Entsprechend ist Widerstand gegen Gerichtsvollzieherinnen strafbar (§§ 113, 114 StGB).
Theoretisch können Gerichtsvollzieher bei euch also Hausdurchsuchungen machen. Erlebt haben wir sowas aber noch nicht. Die gehen lieber 20 mal bei uns Klingel putzen, bevor sie sich den Aufwand und Stress einer Hausdurchsuchung in unserer Abwesenheit geben.