2.6. Erben


Jetzt kann es natürlich auch passieren, dass Menschen sterben und diese Menschen euch etwas Gutes tun wollen, indem sie euch etwas vererben. Wenn ihr etwas erbt, seid ihr natürlich Eigentümerin dieser Sache und damit kann euch das auch weggenommen werden um eure Schulden zu tilgen. Da wir aber keinen Bock haben, unsere Schulden zu tilgen, ist das eher doof. Am besten ist es natürlich zu vermeiden, dass eins direkt erbt. Je nach persönlicher Situation lassen sich da sicherlich individuelle Lösungen finden. Hier nur ein paar Denkanstöße:

  • Auch wenn z.B. eure Geschwister das komplette Erbe bekommen, heißt das noch lange nicht, dass ihr die Sachen nicht auch benutzen/besitzen könnt.
  • Es ist auch möglich einen Verein zu gründen, bevor eins stirbt und dem Verein den Besitz zu übertragen. Damit ist die ganze Sache mit Erben (und unter anderem auch die Erbschaftssteuer) umgangen.

Es ist sehr hilfreich sich mit dem Thema zu beschäftigen bevor es zu spät ist. Ja, wir wissen, mit dem Thema Tod beschäftigt sich eins nicht gerne und auf Familie/Freunde zu zugehen um über deren Todesfall zu reden macht eins auch nicht wirklich gerne. Es kann aber erhebliche Vorteile haben, darüber gesprochen zu haben. Das heißt ja noch lange nicht, dass eins dem anderen den Tod wünscht.
Es besteht aber auch immer die Möglichkeit ein Erbe auszuschlagen. Heißt, ihr verzichtet darauf zu erben. Euer Erbe wird dann entsprechend dem Testament der Verstorbenen oder gesetzlichen Bestimmungen auf den Rest der Erben verteilt. Das Ausschlagen des Erbes muss innerhalb von 6 Wochen (§ 1944 BGB) nach dem ihr von der Sache erfahren habt am Nachlassgericht (§ 1945 BGB) geschehen. Euch kann niemand, auch keine Gerichtsvollzieherin, dazu zwingen ein Erbe anzunehmen (BeckOK BGB § 1942 Rn. 15 ). Wenn ihr Alleinerben seid ist das aber natürlich Kackmist, denn dann fiele das Erbe durch Ausschlagen an den Staat, was ja auch irgendwie Quatsch wäre.