2.3. Woher weiß die Gerichtsvollzieherin überhaupt, was sie pfänden darf?


Wenn die Gerichtsvollzieherin also bei euch vor der Tür steht, fragt sie euch ob ihr die Forderung begleichen könnt. Natürlich können wir das nicht, denn wir haben uns ja dagegen entschieden zu bezahlen.
Sie schaut dann, ob sie bei euch irgendwelche Sachen zum pfänden findet. Ihr müsst sie zwar nicht reinlassen, dann kann sie sich aber mit Hilfe der Polizei Zugang verschaffen. Mehr dazu in „2.5. Spass mit Gerichtsvollzieherinnen“ .

Exkurs:
Pfänden darf die Gerichtsvollzieherin nur Dinge, die

  • Euch gehören
  • nicht zum normalen Leben gehören (Bett, Tisch, etc, aber auch Fernseher und nach mittlerweile überwiegender Ansicht Computer)
  • nicht zum Erwerb oder zur Ausbildung notwendig sind

Außerdem ist sie nur an Dingen interessiert, die sich versteigern lassen und dabei soviel einbringen, wie sie pfänden muss zuzüglich ihrer Kosten. Deshalb gibt es bei uns in aller Regel nichts zu pfänden.
Wenn die Pfändung erfolglos blieb, teilt sie dieses dem Gläubiger (der immer noch glaubt, etwas zu bekommen) mit. Der Gläubiger kann dann eine Vermögensauskunft verlangen, die die Gerichtsvollzieherin dann bei euch einholen muss.
Das hat zur Folge, dass die Gerichtsvollzieherin euch die sogenannte Vermögensauskunft (§802 c ZPO) ablegen lässt. Das ist ein derzeit 8-seitiges Ankreuzformular auf dem ihr nach eurem Einkommen und dem Eigentum von allen möglichen Arten sogenannter „Vermögensgegenstände“ gefragt werdet. Als da beispielsweise wären: Aktien, Häuser, Sparbücher, Bausparverträge, Autos, Schiffe, Heimkinosets, sehr teure Fahrräder etc.pp. kurzum eben alles woraus ein Vermögen bestehen kann. Wichtig ist dabei: Es geht nur um den Jetzt-Zustand und entgeltliche Veräußerungen der letzten 2 Jahre an nahestehende Personen, sowie unentgeltliche Veräußerungen der letzten 4 Jahre an alle möglichen Leute. Eine Liste, wer alles unter „nahestehende Personen“ fällt findet ihr im § 138 InsO.
Aber was heißt das jetzt schon wieder? Entgeltliche Veräußerungen = Verkaufen. Also wenn ihr innerhalb der letzten 2 Jahre eure Goldbarren an nahestehende Personen verkauft habt, müsst ihr das dem Gerichtsvollzieher sagen. Verkäufe an nicht-nahestehende Personen braucht ihr nie angeben. Unentgeltliche Veräußerungen = Verschenken / Spenden. Also wenn ihr inner-halb der letzten 4 Jahre eure Goldbarren verschenkt habt, müsst ihr das der Gerichtsvollzieherin auch sagen, dabei ist egal an wen ihr die verschenkt habt. Relevant sind diese Zeiträume, weil die jeweiligen Rechtsgeschäfte– entgeltliches oder unentgeltliches Veräußern – innerhalb ihrer jeweiligen Zeiträume angefochten werden können. Bei erfolgreicher Anfechtung kann das veräußerte Vermögen gepfändet werden. (BeckOK ZPO § 802c Rn. 19.1) Angefochten wird nach dem AnfG (Anfechtungsgesetz). Erlebt haben wir sowas noch nicht. Lohnt sich vermutlich erst bei größeren Vermögensgegenständen als unseren.
Noch ein Hinweis: In der Vermögensauskunft wird ausschließlich nach Vermögensgegenständen gefragt. Zum einen heißt das, dass aller möglicher Kleinscheiß irrelevant ist. Sowas wie ein gebrauchter 08/15 Laptop interessiert die nicht. Die zu pfändende Sache muss die Kosten der Vollstreckung und Zwangsversteigerung überschreiten, das beginnt i.d.R. bei Werten von immerhin ein paar hundert Euro. Im § 811 ZPO findet sich dann auch noch eine ganze Liste an Sachen die schlicht unpfändbar sind. Die Liste ist echt lesenswert.
Und vor allem: Geld, das ihr irgendwann mal hattet, aber für irgendeinen Kleinkram ausgegeben habt ist, sofern der Kleinkram nicht pfändbar ist, einfach unwiderruflich weg und eure Gläubiger gucken in die Röhre. Das versoffene Bier kann nämlich ebenso wenig angefochten werden wie die Punkkonzerttickets.
Auf alle diese Angaben leistet ihr einen Eid. Falls ihr also falsche Angaben macht, ist das ein Meineid und damit strafbar (Freiheitsstrafe laut § 154 StGB mindestens 6 Monate, kann aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden).Es macht daher Sinn, sich im Voraus so organisiert zu haben, dass keine falschen Angaben gemacht werden müssen und wir ergo auch nichts Verbotenes machen.