2.4.2. Vereinsmeierei


Ähnlich wie mit Alex Solidarisch können wir das auch mit einem Verein machen. Wir gründen beispielsweise einen Verein zur Förderung alternativer Lebensweisen und spenden dem unsere Kohle. Nach 4 Jahren müssen wir das im Rahmen einer Vermögensauskunft auch nicht mehr angeben. Der Verein kann mit seinem Geld dann aber machen, was so in der Satzung steht. Alternative Lebensweise, also unsere Lebensweise, durch Geldspenden oder Zurverfügungstellung von allem Möglichen fördern. Soweit der Plan. Leider sind Vereine aber mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden. Das macht einen Verein als Lösung nicht unbrauchbar, kann halt gehörig nerven. Dafür ist ein Verein natürlich auch für mehrere Menschen benutzbar, die Geld auf alle erdenklichen Arten und Weisen koordinieren wollen. Anstelle eines einzelnen Kontos für jede ist beispielsweise auch ein Sammeltopf, auf den immer bedarfsweise zugegriffen wird, denkbar. Vereine können natürlich auch ganze Grundstücke und Häuser bzw. Bauwägen besitzen in denen dann Menschen leben, die kein Problem damit haben, eine Vermögensauskunft abzugeben. Das Haus gehört einem ja nicht. (Zum Thema Eigentumsstrukturen bei Immobilien, ob also als Verein, Stiftung, GmbH und ob gemeinnützig oder nicht, sparen wir uns an dieser Stelle weitere Ausführungen, da diese Fragen den Rahmen sprengen würden).
Explizit hinweisen wollen wir auf den „Leitfaden Hausprojekte“, der Arbeitsgemeinschaft „Kollektive Freiräume“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung.