2.11.3. Pfändung von Einnahmen aus Selbstständigkeit?


Selbstständig sein und die Abgabe einer Vermögensauskunft sind leider vertrackt. Wenn gepfändet wird/ werden soll: Nach § 850i ZPO muss für jeden einzelnen Vorgang (Rechnungen, Honorarausschüttungen o.ä.) ein begründeter Antrag ans Gericht gestellt werden, dann kriegt ihr hoffentlich (je nach Gerichtswillkür) von dem Geld soviel, als wäre es „normales“ Lohneinkommen.